Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1995 - 9 B 43.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,20567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erhebung einer Grundsatzrüge - Möglichkeit einer rechtsgrundsätzlichen Klärung von überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegenden Fragen durch das Revisionsgericht - Darlegung einer Grundsatzrüge durch einen allgemeinen Hinweis auf unterschiedliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 15.11.1994 - 11 L 6405/91
- BVerwG, 02.02.1995 - 9 B 43.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1995 - 9 B 43.95
Der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten reicht für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>, wonach die unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Bundesländer zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung verleiht). - BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90
Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1995 - 9 B 43.95
Der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten reicht für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>, wonach die unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Bundesländer zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung verleiht).